Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Mitgliedschaften und Trainingsverträge der Kampfkunstschule Fichtner

Sportschule Josef Fichtner / Kampfkunstschule Fichtner
Inhaber: Josef Fichtner
Holzkirchnerstr. 23
83679 Sachsenkam

nachfolgend „Kampfkunstschule“ genannt.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mitgliedschafts-, Lehr-, Ausbildungs- und Trainingsverträge zwischen der Kampfkunstschule Fichtner und ihren Vertragspartnern.

  2. Vertragspartner können volljährige Einzelpersonen sowie bei minderjährigen Teilnehmern deren gesetzliche Vertreter sein. Soweit ein minderjähriges Kind am Training teilnimmt, wird dieses nachfolgend als „Teilnehmer“ bezeichnet.

  3. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen, der Trainingsbereich, die Vertragslaufzeit sowie die Höhe und Zahlungsweise der Beiträge ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag bzw. Aufnahmeantrag.

  4. Für zusätzliche, gesondert angebotene Leistungen wie beispielsweise Lehrgänge, Trainingslager, Seminare, Camps, Fördertraining oder vergleichbare Veranstaltungen können ergänzende Bedingungen und gesonderte Entgelte gelten.

  5. Diese AGB gelten nicht für Warenkäufe über einen extern betriebenen Online- oder Merch-Shop. Für solche Bestellungen gelten die Bedingungen des jeweils dort genannten Vertragspartners.

§ 2 Vertragsschluss und Mitgliedschaft

  1. Der Mitgliedsvertrag kommt durch den Abschluss des Aufnahmeantrags bzw. Mitgliedsvertrags und dessen Annahme durch die Kampfkunstschule zustande.

  2. Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Vertrag durch mindestens einen hierzu berechtigten gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden.

  3. Die Mitgliedschaft ist personenbezogen. Eine Übertragung auf andere Personen ist nur mit vorheriger Zustimmung der Kampfkunstschule zulässig.

  4. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der im Mitgliedsvertrag vereinbarten Trainingsangebote. Einzelne Trainingsangebote können bestimmte Voraussetzungen, insbesondere ein bestimmtes Alter, eine Graduierung oder einen entsprechenden Ausbildungsstand voraussetzen.

  5. Ein Anspruch auf Unterricht durch einen bestimmten Trainer besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

§ 3 Trainingsangebot und Leistungen

  1. Die Kampfkunstschule bietet Unterricht entsprechend dem jeweils vereinbarten Trainingsbereich und dem veröffentlichten Trainingsplan an.

  2. Die konkreten Trainingstage, Trainingszeiten und Trainingsorte werden über die Website, den Mitgliederbereich oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben.

  3. Die Kampfkunstschule ist berechtigt, Trainingszeiten, Trainer, Trainingsinhalte oder die organisatorische Einteilung von Trainingsgruppen zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder zumutbar ist und der wesentliche Charakter des vereinbarten Trainingsangebots erhalten bleibt.

  4. Je nach Standort und Trainingsbereich kann das Leistungsangebot unterschiedliche Trainingshäufigkeiten vorsehen. Maßgeblich ist der bei Vertragsabschluss vereinbarte Trainingsumfang.

  5. An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein reguläres Training statt.

  6. Die Kampfkunstschule ist berechtigt, jährlich insgesamt bis zu sechs Wochen Betriebsferien durchzuführen. Die Betriebsferien können zusammenhängend oder auf mehrere Zeiträume verteilt werden. Zusätzlich können einzelne Brückentage trainingsfrei bleiben. Die geplanten Schließzeiten werden den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben.

  7. Der Mitgliedsbeitrag wird als gleichmäßig über die Vertragslaufzeit verteilter Beitrag für das vereinbarte Gesamtangebot erhoben. Gesetzliche Feiertage sowie angekündigte Betriebsferien sind bei der Kalkulation des Mitgliedsbeitrags berücksichtigt.

  8. Gesetzliche Rechte des Mitglieds bei länger andauernden oder erheblichen Leistungsausfällen bleiben unberührt.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die jeweilige Erstvertragslaufzeit wird im Mitgliedsvertrag individuell vereinbart. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Erstlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate.

  2. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Erstvertragslaufzeit gekündigt werden.

  3. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit.

  4. Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

  5. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  6. Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Die Kündigung ist zu richten an:

Kampfkunstschule Fichtner
E-Mail: info@kampfkunstschule-fichtner.de

  1. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei der Kampfkunstschule.

  2. Gesetzlich bestehende Widerrufsrechte, insbesondere bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag, bleiben unberührt.

§ 5 Ruhezeiten bei längerer Trainingsunfähigkeit

  1. Kann ein Mitglied bzw. Teilnehmer aufgrund einer länger andauernden Erkrankung oder Verletzung voraussichtlich länger als vier Wochen nicht am Training teilnehmen, kann auf Antrag eine vorübergehende Ruhezeit vereinbart werden.

  2. Die Kampfkunstschule kann hierfür die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen, aus der die voraussichtliche Dauer der Trainingsunfähigkeit hervorgeht. Die Angabe einer Diagnose ist hierfür nicht erforderlich.

  3. Eine Ruhezeit kann grundsätzlich für bis zu drei Monate vereinbart werden. Weitergehende individuelle Vereinbarungen bleiben möglich.

  4. Während einer vereinbarten Ruhezeit ruht die Beitragspflicht für den vereinbarten Zeitraum. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um die Dauer der Ruhezeit.

  5. Kurzfristige Erkrankungen, Urlaub, berufliche oder private Abwesenheit sowie die freiwillige Nichtinanspruchnahme des Trainingsangebots führen grundsätzlich nicht zu einer Unterbrechung der Beitragspflicht.

  6. Gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.

§ 6 Beiträge und Zahlungsbedingungen

  1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags, eine gegebenenfalls vereinbarte Aufnahmegebühr sowie die Zahlungsweise ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag.

  2. Die Beiträge werden in der im Mitgliedsvertrag vereinbarten Zahlungsweise im Voraus fällig.

  3. Soweit die Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart ist, erteilt der Vertragspartner der Kampfkunstschule ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat.

  4. Änderungen der Bankverbindung sind der Kampfkunstschule rechtzeitig mitzuteilen.

  5. Kann eine Lastschrift aus einem vom Vertragspartner zu vertretenden Grund nicht eingelöst werden, können die der Kampfkunstschule tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Rücklastschriftkosten verlangt werden.

  6. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere können gesetzliche Verzugszinsen sowie tatsächlich entstandene und ersatzfähige Kosten geltend gemacht werden.

  7. Befindet sich das Mitglied mit fälligen Beiträgen in erheblichem Zahlungsrückstand, kann die Kampfkunstschule nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung die Teilnahme am Training bis zum Ausgleich der fälligen Beiträge vorübergehend aussetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

  8. Eine Verpflichtung zur Zahlung noch nicht fälliger Beiträge allein aufgrund eines kurzfristigen Zahlungsrückstands besteht nicht.

  9. Eine Aufnahmegebühr wird nur erhoben, wenn sie im jeweiligen Mitgliedsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 7 Zusätzliche Angebote und Veranstaltungen

  1. Zusätzliche Angebote wie beispielsweise Lehrgänge, Seminare, Camps, Trainingslager, Wettkämpfe, Sondertraining, Fördertraining, Prüfungen oder vergleichbare Veranstaltungen gehören nur dann zum regulären Leistungsumfang der Mitgliedschaft, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  2. Für solche zusätzlichen Angebote können gesonderte Teilnahmegebühren, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder sonstige Kosten anfallen.

  3. Die Teilnahme an kostenpflichtigen Zusatzangeboten erfolgt auf Grundlage einer gesonderten Anmeldung bzw. Vereinbarung.

§ 8 Gesundheit und sichere Teilnahme am Training

  1. Kampfkunst und Kampfsport sind mit körperlicher Belastung verbunden. Teilnehmer sind verpflichtet, ihre persönliche Leistungsfähigkeit und ihre körperlichen Grenzen angemessen zu berücksichtigen.

  2. Bestehen gesundheitliche Bedenken hinsichtlich der Teilnahme am Training, sollte vor Aufnahme bzw. Fortsetzung des Trainings ärztlicher Rat eingeholt werden.

  3. Bei minderjährigen Teilnehmern obliegt diese Einschätzung den gesetzlichen Vertretern.

  4. Für die sichere Durchführung des Trainings relevante vorübergehende Einschränkungen sollen dem jeweiligen Trainer mitgeteilt werden, soweit dies erforderlich ist, um eine sichere Teilnahme zu ermöglichen.

  5. Eine Verpflichtung zur Mitteilung konkreter medizinischer Diagnosen aufgrund dieser AGB besteht nicht.

  6. Soweit Gesundheitsdaten durch die Kampfkunstschule erhoben oder verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich auf einer hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Grundlage. Weitere Informationen ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzhinweisen.

§ 9 Verhaltensregeln und Hausordnung

  1. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die geltenden Verhaltensregeln und die Hausordnung der Kampfkunstschule einzuhalten sowie den sicherheitsbezogenen Anweisungen der Trainer Folge zu leisten.

  2. Die Verhaltensregeln und die Hausordnung können Bestandteil des Mitgliedsvertrags sein, sofern sie dem Vertragspartner bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden.

  3. Änderungen der Verhaltensregeln oder Hausordnung sind zulässig, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, die Änderungen für die Mitglieder zumutbar sind und wesentliche Rechte aus dem Mitgliedsvertrag nicht eingeschränkt werden.

  4. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsregeln, Hausordnung oder Anweisungen der Trainer kann ein Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung zeitweise vom Training ausgeschlossen werden. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen bleibt eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten.

§ 10 Aufsicht bei minderjährigen Teilnehmern

  1. Die Aufsicht durch die Kampfkunstschule bezieht sich grundsätzlich auf die Dauer der jeweiligen Trainingseinheit sowie auf die hierfür vorgesehenen Trainingsräume bzw. Trainingsflächen.

  2. Die gesetzlichen Vertreter sind dafür verantwortlich, minderjährige Teilnehmer rechtzeitig zum Training zu bringen und nach Ende der Trainingseinheit rechtzeitig abzuholen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  3. Gesetzliche Aufsichts- und Sorgfaltspflichten im jeweiligen Einzelfall bleiben unberührt.

§ 11 Haftung

  1. Die Kampfkunstschule haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Kampfkunstschule nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der Kampfkunstschule sowie bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Kampfkunstschule für vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  5. Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, Kleidung, Wertgegenständen oder Geld haftet die Kampfkunstschule nur, soweit ihr oder ihren Mitarbeitern ein entsprechendes Verschulden zur Last fällt.

  6. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt in jedem Fall unberührt.

§ 12 Schäden durch Mitglieder und Teilnehmer

  1. Mitglieder bzw. Teilnehmer haben die Einrichtungen, Trainingsgeräte und Räumlichkeiten der Kampfkunstschule pfleglich und entsprechend den Anweisungen zu benutzen.

  2. Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  3. Eltern bzw. gesetzliche Vertreter minderjähriger Teilnehmer haften nicht allein aufgrund ihrer Eigenschaft als Eltern oder gesetzliche Vertreter. Eine Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 13 Änderung oder Verlegung von Trainingsstätten

  1. Die Kampfkunstschule kann eine Trainingsstätte aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen innerhalb eines zumutbaren räumlichen Bereichs verlegen.

  2. Bei einer Verlegung innerhalb eines Umkreises von bis zu fünf Kilometern vom bisherigen Trainingsort bleibt der Vertrag grundsätzlich bestehen, sofern die Nutzung des neuen Trainingsorts für das Mitglied zumutbar ist.

  3. Ist die Verlegung für das Mitglied unter Berücksichtigung der konkreten Umstände unzumutbar, kann das Mitglied den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt der Verlegung kündigen.

§ 14 Übertragung des Betriebs

  1. Die Kampfkunstschule ist berechtigt, den Geschäftsbetrieb oder einzelne Standorte auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.

  2. Sollen bestehende Mitgliedsverträge auf einen anderen Vertragspartner übertragen werden, wird das Mitglied hierüber rechtzeitig informiert.

  3. Soweit aufgrund einer solchen Übertragung ein anderer Unternehmer an die Stelle der Kampfkunstschule als Vertragspartner tritt, steht dem Mitglied das Recht zu, sich zum Zeitpunkt der Vertragsübertragung vom Vertrag zu lösen, sofern nicht ohnehin eine gesetzliche Zustimmung des Mitglieds erforderlich ist.

§ 15 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden von der Kampfkunstschule ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

  2. Die zur Durchführung des Mitgliedsvertrags erforderlichen Daten werden insbesondere für Mitgliederverwaltung, Zahlungsabwicklung, Trainingsorganisation und Kommunikation verwendet.

  3. Einzelheiten zu Art, Umfang, Rechtsgrundlage und Dauer der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Kampfkunstschule.

  4. Gesundheitsdaten und andere besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nur verarbeitet, wenn hierfür eine entsprechende gesetzliche Grundlage oder eine wirksame Einwilligung besteht.

§ 16 Verbraucherschlichtung

Die Kampfkunstschule ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen, die aufgrund des Wohnsitzes eines Verbrauchers Anwendung finden, bleiben unberührt.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags und der übrigen Bestimmungen unberührt.

  3. An die Stelle unwirksamer oder nicht einbezogener Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026